HwO§5aAbs2V ст. 2Art der zu übermittelnden Daten
Folgende personenbezogene Daten der Kammerzugehörigen dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, wenn der Betriebsleiter in dem Bezirk der übermittelnden Handwerkskammer eingetragen ist: 1.
Familienname, Geburtsname und Vornamen sowie Geburtsdatum des Betriebsleiters,
2.
Datum der Übernahme der Betriebsleitung,
3.
Familienname und Vornamen des Betriebsinhabers,
4.
Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-mail-Adresse des Betriebs,
5.
Unternehmens- und Geschäftsgegenstand,
6.
Betriebsgröße,
7.
weitere Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, für die derselbe Betriebsleiter zuständig ist.