HotelAusbV ст. 7Ausbildungsplan
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.