HGrG · Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
HGrG ст. 1Gesetzgebungsauftrag
Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Die Vorschriften dieses Teils enthalten Grundsätze für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht nach diesen Grundsätzen zu regeln.