HG 2026 · Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
HG 2026 ст. 25Inkrafttreten
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
HG 2026 · Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.