HebStPrV · Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrV ст. 14Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
(1) An jeder Hochschule, die das Hebammenstudium anbietet, wird ein Prüfungsausschuss gebildet.
(2) Der Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Modulprüfungen zuständig.