Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

HRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

HRV ст. 38bÜberprüfung ausländischer Registereintragungen über das Europäische System der Registervernetzung

III. Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen

ДействуетОфициальный текст

Die Registergerichte können im Rahmen von Verfahren zur Anmeldung und Eintragung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, Urkunden und Informationen zur Gesellschaft durch den Informationsaustausch über die zentrale Europäische Plattform gemäß § 9b Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs abrufen und überprüfen.