GWB · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB ст. 136Anwendungsbereich
Unterabschnitt 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit.