GvKostG · Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
GvKostG ст. 6Nachforderung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Wegen unrichtigen Ansatzes dürfen Kosten nur nachgefordert werden, wenn der berichtigte Ansatz vor Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach Durchführung des Auftrags dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt worden ist.