GrPfREuroV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
GrPfREuroV ст. 3Reallasten
Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden.
GrPfREuroV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden.