GrPfREuroV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
GrPfREuroV Art. 3Reallasten
Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden.
GrPfREuroV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden.