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GntVDDVCSVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV ст. 75Abschlusszeugnis und Diplomurkunde

Unterabschnitt 5 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält 1.

ein Abschlusszeugnis,

2.

eine Urkunde über die Verleihung des Diplomgrades „Diplom-Verwaltungswirtin (FH) oder Diplom-Verwaltungswirt (FH),

3.

ein Transcript of Records und

4.

ein Diploma Supplement.

(2) Das Abschlusszeugnis enthält 1.

die Angabe, dass die oder der Studierende das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes „gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –“ absolviert hat,

2.

die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat,

3.

die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie

4.

das Thema, die Rangpunktzahl und die Note der Diplomarbeit.