GntVDDVCSVDV ст. 66Zulassung zu Präsentation und Disputation
Unterabschnitt 4 Diplomarbeit
Zu Präsentation und Disputation wird zugelassen, wer in der schriftlichen Ausarbeitung eine Rangpunktzahl von mindestens 5,00 erreicht hat.
Unterabschnitt 4 Diplomarbeit
Zu Präsentation und Disputation wird zugelassen, wer in der schriftlichen Ausarbeitung eine Rangpunktzahl von mindestens 5,00 erreicht hat.