GlAusbV 2001 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
GlAusbV 2001 ст. 2Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen 1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau
gewählt werden.