GKG ст. 59aUmsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften
Im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz bestimmt sich die Gebühr nach dem Gesamtwert der von dem Umsetzungsverfahren erfassten Ansprüche.