DE · GGVSee
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
Содержание
- ст. 1 Geltungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- ст. 3 Zulassung zur Beförderung
- ст. 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
- ст. 5 Verladung gefährlicher Güter
- ст. 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
- ст. 7 Ausnahmen
- ст. 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- ст. 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
- ст. 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
- ст. 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- ст. 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- ст. 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- ст. 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
- ст. 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
- ст. 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
- ст. 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- ст. 17 Pflichten des Versenders
- ст. 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
- ст. 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
- ст. 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
- ст. 21 Pflichten des Beförderers
- ст. 22 Pflichten des Reeders
- ст. 23 Pflichten des Schiffsführers
- ст. 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
- ст. 25 Pflichten des Empfängers
- ст. 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
- ст. 27 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 28 Übergangsbestimmungen