DE · GGVSee
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
Съдържание
- чл. 1 Geltungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Zulassung zur Beförderung
- чл. 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
- чл. 5 Verladung gefährlicher Güter
- чл. 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
- чл. 7 Ausnahmen
- чл. 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- чл. 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
- чл. 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
- чл. 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- чл. 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- чл. 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- чл. 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
- чл. 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
- чл. 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
- чл. 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- чл. 17 Pflichten des Versenders
- чл. 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
- чл. 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
- чл. 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
- чл. 21 Pflichten des Beförderers
- чл. 22 Pflichten des Reeders
- чл. 23 Pflichten des Schiffsführers
- чл. 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
- чл. 25 Pflichten des Empfängers
- чл. 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
- чл. 27 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 28 Übergangsbestimmungen