DE · FotoAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin
Содержание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- ст. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- ст. 2 Dauer der Berufsausbildung
- ст. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- ст. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- ст. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- ст. 6 Zeitpunkt
- ст. 7 Inhalt
- ст. 8 Prüfungsbereiche
- ст. 9 Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“
- ст. 10 Prüfungsbereich „Fotografien erstellen und optimieren“
- Abschnitt 3 Gesellenprüfung
- ст. 11 Zeitpunkt
- ст. 12 Inhalt
- ст. 13 Prüfungsbereiche
- ст. 14 Prüfungsbereich „Aufnahmen erstellen und optimieren“
- ст. 15 Prüfungsbereich „Personenaufnahmen sowie Sachaufnahmen erstellen“
- ст. 16 Prüfungsbereich „Wahlqualifikation“
- ст. 17 Prüfungsbereich „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“
- ст. 18 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- ст. 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- ст. 20 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 Zusatzqualifikation
- ст. 21 Inhalt der Zusatzqualifikation
- ст. 22 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 5 Schlussvorschrift
- ст. 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten