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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
- ст. 2a Teilzeitbeschäftigung
- Titel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- ст. 3 Allgemeine Voraussetzungen
- ст. 4 Höhe und Berechnung der Zulage
- ст. 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- ст. 5 Ausschluss der Zulage
- Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit
- ст. 7 Allgemeine Voraussetzungen
- ст. 8 Höhe der Zulage
- ст. 9 Berechnung der Zulage
- Titel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
- ст. 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
- ст. 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
- Titel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- ст. 12 Allgemeine Voraussetzungen
- ст. 13 Höhe der Zulage
- ст. 14 Berechnung der Zulage
- ст. 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
- ст. 16 Zulage für Klimaerprobung
- ст. 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst
- ст. 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
- ст. 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
- ст. 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
- Abschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- ст. 17a Allgemeine Voraussetzungen
- ст. 17b Höhe der Zulage
- ст. 17c Ausschluss der Zulage
- ст. 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen
- ст. 18 Entstehen des Anspruchs
- ст. 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- ст. 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
- ст. 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
- ст. 22 Zulage für besondere Einsätze
- ст. 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- ст. 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- ст. 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
- ст. 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
- ст. 23e Zulage für Minentaucher
- ст. 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
- ст. 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
- ст. 23h Zulage für Fallschirmspringer
- ст. 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
- ст. 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- ст. 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
- ст. 23l Zulage für Bergführer
- ст. 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
- ст. 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- ст. 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
- ст. 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
- ст. 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
- ст. 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
- Abschnitt 5 Übergangsregelungen
- ст. 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen