eKFV · Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
eKFV ст. 3Berechtigung zum Führen
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
eKFV · Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.