DE · EJTAnV
Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen
Содержание
- ст. 1 Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen
- ст. 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen
- ст. 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung
- ст. 4 Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung
- ст. 5 Schutz personenbezogener Informationen
- ст. 6 Aufsicht
- ст. 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten