DE · EJG
Gesetz über Eurojust und das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen
Содержание
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Nationales Mitglied von Eurojust
- ст. 3 Unterstützende Personen
- ст. 4 Verbindungsrichterinnen oder Verbindungsrichter sowie Verbindungsstaatsanwältinnen oder Verbindungsstaatsanwälte von Eurojust
- ст. 5 Befugnisse des nationalen Mitglieds
- ст. 6 Eurojust-Anlaufstellen und nationales Eurojust-Koordinierungssystem; Verordnungsermächtigung
- ст. 7 Informationsaustausch nach Artikel 21 der Eurojust-Verordnung
- ст. 8 Verwaltung des Fallbearbeitungssystems von Eurojust durch das nationale Mitglied
- ст. 9 Nationale Kontrollbehörden
- ст. 10 Zustimmungen durch die zuständigen deutschen Stellen
- ст. 11 Mitteilung von Einschränkungen und Bedingungen
- ст. 12 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen