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Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
Содержание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- ст. 3 Grundlegende Anforderungen
- ст. 4 Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität, der notifizierten technischen Vorschriften und der technischen Vorschriften
- ст. 5 Ausnahmen von der Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
- ст. 5a Ausnahmeverfahren betreffend die Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
- ст. 6 Zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen anzuwendende Vorschriften
- ст. 7 Notifizierung von technischen Vorschriften
- ст. 8 Nebenbestimmungen
- Kapitel 1 Erteilung einer Genehmigung
- ст. 9 Erfordernis der Genehmigung für das Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahmegenehmigung
- ст. 10 Genehmigungsstelle
- ст. 10a Bestandteile der Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie der übrigen Eisenbahninfrastruktur auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
- Kapitel 2 Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und von Fahrzeugtypgenehmigungen
- ст. 11 Voraussetzungen und Verfahren
- ст. 12 Konformität von Fahrzeugen mit genehmigtem Fahrzeugtyp
- ст. 13 Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen, die die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen
- ст. 14 Vorgehen im Fall eines Widerrufs einer Genehmigung
- Kapitel 3 Probefahrten
- ст. 15 Probefahrten
- Kapitel 4 Erteilung einer erstmaligen Inbetriebnahmegenehmigung für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur
- ст. 16 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität anzuwenden sind
- ст. 17 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nicht anzuwenden sind
- ст. 18 Antrag auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung und Pflichten des Antragstellers
- ст. 19 Verfahren für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung
- Kapitel 5 Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur nach Aufrüstung oder Erneuerung
- ст. 20 Aufrüstung und Erneuerung
- ст. 21 Anzeige bei Aufrüstung und Erneuerung
- ст. 22 Verfahren bei Aufrüstung und Erneuerung
- ст. 23 Zwischenzustände und zwischenzeitliche Betriebsaufnahme
- Teil 3 Interoperabilitätskomponenten, Bauprodukte und Systeme
- ст. 24 Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten
- ст. 25 Interoperabilitätskomponenten, die die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen
- ст. 25a Maßnahmen gegenüber dem Hersteller, wenn Interoperabilitätskomponenten die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen
- ст. 26 Verwendung von Bauprodukten und Anwendung von Bauarten
- ст. 27 Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungstechnischen oder elektrotechnischen Systemen und deren Bestandteilen
- ст. 28 Marktaufsicht
- Teil 4 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
- ст. 29 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
- ст. 29a Prüfungen vor der Nutzung eines genehmigten Fahrzeugs
- ст. 30 Pflichten bei Maßnahmen zur Aufrüstung oder Erneuerung
- ст. 31 Weitere Unterrichtungspflichten
- ст. 32 Aufbewahrungs-, Weitergabe- und Aufzeichnungspflichten
- Teil 5 Konformitätsbewertungsstellen
- ст. 33 Aufgaben der benannten Stellen
- ст. 34 Aufgaben der bestimmten Stellen
- ст. 35 Anerkennungsvoraussetzungen
- ст. 35a Anerkennung der benannten Stellen
- ст. 35b Unterrichtungspflichten des Eisenbahn-Bundesamtes zur Anerkennung von benannten Stellen
- ст. 35c Anerkennung der bestimmten Stellen
- ст. 36 Rücknahme und Widerruf; Einstellung der Tätigkeit
- ст. 37 Unterauftragsvergabe
- ст. 37a Vorgehen der Konformitätsbewertungsstelle bei Nichterfüllung der Anforderungen durch den Hersteller
- ст. 37b Meldepflichten der Konformitätsbewertungsstellen
- ст. 37c Weitere Pflichten der Konformitätsbewertungsstellen
- ст. 37d Mitarbeit in Koordinierungsgruppen
- Teil 6 Register für Fahrzeuge und Fahrzeugkennzeichnung
- ст. 38a Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister
- ст. 39 Fahrzeugkennzeichnung
- ст. 40 Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen
- Teil 7 Schlussbestimmungen
- ст. 41 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 42 Übergangsvorschriften
- ст. 43 Befristung