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DE · EHV 2030

Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030

Действует34 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. ст. 1 Anwendungsbereich
  3. ст. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Unterabschnitt 1 Emissionsberichterstattung
  5. ст. 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen
  6. ст. 4 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen
  7. ст. 5 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
  8. ст. 6 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr
  9. ст. 7 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr
  10. ст. 8 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel
  11. ст. 9 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel
  12. Unterabschnitt 2 Überwachung
  13. ст. 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
  14. Unterabschnitt 3 Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
  15. ст. 11 Versteigerung
  16. Unterabschnitt 4 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
  17. ст. 12 Erhebung von Bezugsdaten
  18. ст. 13 Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
  19. ст. 14 Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
  20. Unterabschnitt 1 Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
  21. ст. 15 Einheitliche Anlage
  22. Unterabschnitt 2 Kleinemittenten
  23. ст. 16 Befreiung von Kleinemittenten
  24. ст. 17 Form und Inhalt des Antrags
  25. ст. 18 Gleichwertige Maßnahme
  26. ст. 19 Ausgleichsbetrag
  27. ст. 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
  28. ст. 21 Erlöschen der Befreiung
  29. ст. 22 Öffentlichkeitsbeteiligung
  30. ст. 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
  31. Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
  32. ст. 24 Anwendungsbeschränkungen
  33. Unterabschnitt 2 Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
  34. ст. 25 Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
  35. ст. 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
  36. ст. 27 Einlagerer
  37. ст. 28 Ermittlung der Brennstoffmenge
  38. ст. 29 Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
  39. ст. 30 Ermittlung des Anteilsfaktors
  40. ст. 31 Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern
  41. ст. 32 Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung
  42. Abschnitt 5 CO2-Grenzausgleichssystem
  43. ст. 33 Verwendung der Sicherheitsleistung
  44. Abschnitt 6 Beleihung
  45. ст. 34 Aufhebung der Beleihung