DE · EHV 2030
Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Emissionsberichterstattung
- Art. 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen
- Art. 4 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen
- Art. 5 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
- Art. 6 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr
- Art. 7 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr
- Art. 8 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel
- Art. 9 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel
- Unterabschnitt 2 Überwachung
- Art. 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
- Unterabschnitt 3 Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
- Art. 11 Versteigerung
- Unterabschnitt 4 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
- Art. 12 Erhebung von Bezugsdaten
- Art. 13 Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
- Art. 14 Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
- Unterabschnitt 1 Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
- Art. 15 Einheitliche Anlage
- Unterabschnitt 2 Kleinemittenten
- Art. 16 Befreiung von Kleinemittenten
- Art. 17 Form und Inhalt des Antrags
- Art. 18 Gleichwertige Maßnahme
- Art. 19 Ausgleichsbetrag
- Art. 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
- Art. 21 Erlöschen der Befreiung
- Art. 22 Öffentlichkeitsbeteiligung
- Art. 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
- Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
- Art. 24 Anwendungsbeschränkungen
- Unterabschnitt 2 Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
- Art. 25 Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
- Art. 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
- Art. 27 Einlagerer
- Art. 28 Ermittlung der Brennstoffmenge
- Art. 29 Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
- Art. 30 Ermittlung des Anteilsfaktors
- Art. 31 Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern
- Art. 32 Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung
- Abschnitt 5 CO2-Grenzausgleichssystem
- Art. 33 Verwendung der Sicherheitsleistung
- Abschnitt 6 Beleihung
- Art. 34 Aufhebung der Beleihung