DHRV · Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister
DHRV ст. 22Datenverarbeitung durch die Geschäftsstelle
Abschnitt 4 Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Die Geschäftsstelle nach § 18 verarbeitet die Daten nach § 21a Absatz 3 des Transfusionsgesetzes und § 2 Absatz 4 der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung.