BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 83Aufgaben des Schatzmeisters
Zweiter Unterabschnitt Präsidium
(1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Kammer nach den Weisungen des Präsidiums. Er ist berechtigt, Geld in Empfang zu nehmen.
(2) Der Schatzmeister überwacht den Eingang der Beiträge.