BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 183Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums
Erster Unterabschnitt Präsidium
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.