BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 162Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Erster Abschnitt Allgemeines
Für die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof gelten der Erste bis Siebente Teil dieses Gesetzes, soweit sich nicht aus den nachstehenden Vorschriften etwas Besonderes ergibt.