BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 152Abstimmung über das Verbot
Fünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbotes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.