BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 141Ausfertigung der Entscheidungen
Dritter Unterabschnitt Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt.