BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 118bAussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Erster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln
Das anwaltsgerichtliche Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren Beurteilung für die Entscheidung im anwaltsgerichtlichen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist.