BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 112gRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Vierter Abschnitt Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Senats für Anwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof regeln, sind nicht anzuwenden.