BLG ст. 63
Zweiter Abschnitt Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für den Anspruch auf Ersatz von Verwendungen (§ 17 Abs. 2 und 4) sinngemäß.
Zweiter Abschnitt Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für den Anspruch auf Ersatz von Verwendungen (§ 17 Abs. 2 und 4) sinngemäß.