BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 29Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Kapitel 29 Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen
Es ist verboten, die Außenhaut eines Fahrzeugs mit Öl anzustreichen oder mit Mitteln zu reinigen, die nicht in das Gewässer gelangen dürfen.