DE · 43. BImSchV
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Содержание
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
- ст. 3 Indikative Emissionsmengen
- ст. 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
- ст. 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
- ст. 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
- ст. 7 Nationales Emissionsinventar
- ст. 8 Nationale Emissionsprognose
- ст. 9 Informativer Inventarbericht
- ст. 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
- ст. 11 Mitteilung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
- ст. 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO
- ст. 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
- ст. 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
- ст. 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
- ст. 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
- ст. 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
- ст. 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
- ст. 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
- ст. 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts