DE · 37. BImSchV
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Содержание
- Teil 1 Allgemeiner Teil
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- ст. 3 Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- ст. 3a Anrechenbarkeit von synthetischen Flugkraftstoffen und erneuerbarem Wasserstoff für die Luftfahrt
- ст. 3b Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- ст. 4 Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
- ст. 5 Anerkennung von Strom aus dem Netz
- ст. 6 Zusätzliche Stromerzeugung
- ст. 7 Zeitliche Korrelation
- ст. 8 Geografische Korrelation
- ст. 9 Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
- ст. 10 Treibhausgaseinsparungen
- ст. 11 Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- Teil 3 Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
- ст. 12 Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen
- ст. 13 Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- ст. 14 Anerkannte Nachweise
- ст. 15 Vorlage der Nachweise
- Abschnitt 2 Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- ст. 16 Ausstellung von Nachweisen
- ст. 17 Inhalt und Form der Nachweise
- ст. 18 Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
- ст. 19 Anforderungen an Massenbilanzsysteme und Dokumentationspflicht
- ст. 20 Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
- ст. 21 Weitere anerkannte Nachweise
- ст. 22 Teilnachweise
- ст. 23 Unwirksamkeit von Nachweisen
- Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- ст. 24 Anerkannte Zertifikate
- ст. 25 Ausstellung von Zertifikaten
- ст. 26 Inhalt der Zertifikate
- ст. 27 Unwirksamkeit von Zertifikaten
- ст. 28 Gültigkeit der Zertifikate
- Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- ст. 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen
- ст. 31 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- ст. 31a Durchführungsbestimmungen zum Akkreditierungsverfahren
- ст. 32 Verfahren zur Anerkennung
- ст. 33 Inhalt der Anerkennung
- ст. 34 Erlöschen der Anerkennung
- ст. 35 Widerruf der Anerkennung
- ст. 35a Registrierung ausländischer Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 2 Aufgaben von Zertifizierungsstellen
- ст. 37 Führen von Verzeichnissen
- ст. 38 Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
- ст. 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- ст. 40 Weitere Berichte und Mitteilungen
- ст. 41 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
- Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
- ст. 42 Überwachung und Maßnahmen
- Teil 5 Zentrales Register und elektronische Datenbank
- ст. 44 Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- ст. 45 Datenabgleich
- Teil 6 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- ст. 46 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- ст. 47 Evaluierung und Bestandsschutz
- ст. 48 Datenübermittlung
- ст. 49 Zuständigkeiten
- ст. 50 Verfahren vor der zuständigen Behörde
- ст. 51 Muster und Vordrucke
- ст. 52 Informationsaustausch
- ст. 52a Ordnungswidrigkeiten
- ст. 53 Übergangsvorschrift
- ст. 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten