DE · 37. BImSchV
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Съдържание
- Teil 1 Allgemeiner Teil
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- чл. 3 Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- чл. 3a Anrechenbarkeit von synthetischen Flugkraftstoffen und erneuerbarem Wasserstoff für die Luftfahrt
- чл. 3b Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- чл. 4 Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
- чл. 5 Anerkennung von Strom aus dem Netz
- чл. 6 Zusätzliche Stromerzeugung
- чл. 7 Zeitliche Korrelation
- чл. 8 Geografische Korrelation
- чл. 9 Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
- чл. 10 Treibhausgaseinsparungen
- чл. 11 Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- Teil 3 Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
- чл. 12 Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen
- чл. 13 Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 14 Anerkannte Nachweise
- чл. 15 Vorlage der Nachweise
- Abschnitt 2 Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- чл. 16 Ausstellung von Nachweisen
- чл. 17 Inhalt und Form der Nachweise
- чл. 18 Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
- чл. 19 Anforderungen an Massenbilanzsysteme und Dokumentationspflicht
- чл. 20 Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
- чл. 21 Weitere anerkannte Nachweise
- чл. 22 Teilnachweise
- чл. 23 Unwirksamkeit von Nachweisen
- Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- чл. 24 Anerkannte Zertifikate
- чл. 25 Ausstellung von Zertifikaten
- чл. 26 Inhalt der Zertifikate
- чл. 27 Unwirksamkeit von Zertifikaten
- чл. 28 Gültigkeit der Zertifikate
- Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- чл. 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen
- чл. 31 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- чл. 31a Durchführungsbestimmungen zum Akkreditierungsverfahren
- чл. 32 Verfahren zur Anerkennung
- чл. 33 Inhalt der Anerkennung
- чл. 34 Erlöschen der Anerkennung
- чл. 35 Widerruf der Anerkennung
- чл. 35a Registrierung ausländischer Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 2 Aufgaben von Zertifizierungsstellen
- чл. 37 Führen von Verzeichnissen
- чл. 38 Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
- чл. 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- чл. 40 Weitere Berichte und Mitteilungen
- чл. 41 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
- Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
- чл. 42 Überwachung und Maßnahmen
- Teil 5 Zentrales Register und elektronische Datenbank
- чл. 44 Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- чл. 45 Datenabgleich
- Teil 6 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- чл. 46 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- чл. 47 Evaluierung und Bestandsschutz
- чл. 48 Datenübermittlung
- чл. 49 Zuständigkeiten
- чл. 50 Verfahren vor der zuständigen Behörde
- чл. 51 Muster und Vordrucke
- чл. 52 Informationsaustausch
- чл. 52a Ordnungswidrigkeiten
- чл. 53 Übergangsvorschrift
- чл. 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten