BEEG · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
BEEG ст. 19Kündigung zum Ende der Elternzeit
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.