BBesG · Bundesbesoldungsgesetz
BBesG ст. 20Bundesbesoldungsordnungen A und B
Unterabschnitt 2 Beamte und Soldaten
Die Ämter der Beamten und Soldaten und die Zuordnung der Ämter entsprechend ihrer Wertigkeit zu den Besoldungsgruppen sind in Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B geregelt. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV ausgewiesen.