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BBankPersV · Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Personals der Deutschen Bundesbank

BBankPersV ст. 6Hinausschieben einer Entlassung auf Antrag

ДействуетОфициальный текст

Die von einer Beamtin oder einem Beamten beantragte Entlassung kann bis zu sechs Monate über den beantragten Zeitpunkt hinaus aufgeschoben werden, auch wenn die Voraussetzungen des § 33 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes nicht vorliegen.