DE · BBankG
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Содержание
- Erster Abschnitt Rechtsform und Aufgabe
- ст. 1
- ст. 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
- ст. 3 Aufgaben
- ст. 4 Beteiligungen
- Zweiter Abschnitt Organisation
- ст. 7 Vorstand
- ст. 8 Hauptverwaltungen
- ст. 9 Beiräte bei den Hauptverwaltungen
- ст. 10 Filialen
- ст. 11 Vertretung
- Dritter Abschnitt Bundesregierung und Bundesbank
- ст. 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
- ст. 13 Zusammenarbeit
- Vierter Abschnitt Währungspolitische Befugnisse
- ст. 14 Notenausgabe
- ст. 17
- ст. 18 Statistische Erhebungen
- Fünfter Abschnitt Geschäftskreis
- ст. 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
- ст. 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
- ст. 21
- ст. 22 Geschäfte mit jedermann
- ст. 23 Bestätigung von Schecks
- ст. 24
- ст. 25 Andere Geschäfte
- Sechster Abschnitt Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
- ст. 26 Jahresabschluss, Kostenrechnung
- ст. 27 Gewinnverteilung
- ст. 28
- Siebenter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- ст. 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
- ст. 30 Urkundsbeamte
- ст. 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank; Verordnungsermächtigungen
- ст. 32 Schweigepflicht
- ст. 33 Veröffentlichungen
- ст. 34
- Achter Abschnitt Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
- ст. 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
- ст. 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
- ст. 36a Verordnungsermächtigung
- ст. 37 Einziehung
- ст. 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten
- Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- ст. 38 Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
- ст. 39 Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
- ст. 40 Änderung der Dienstverhältnisse
- ст. 41 Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- ст. 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
- ст. 43
- ст. 44 Auflösung
- ст. 45 Weitere Übergangsvorschriften
- ст. 47