Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

AwSV · Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

AwSV ст. 36Besondere Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen

Abschnitt 3 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen

ДействуетОфициальный текст

Bei unterirdischen Massekabelanlagen sind Einrichtungen zur Rückhaltung von Kabeltränkmasse nicht erforderlich. Bei unterirdischen Ölkabelanlagen sind Einrichtungen zur Rückhaltung von Isolierölen nicht erforderlich, wenn der Betreiber die Anlagen elektrisch und hydraulisch durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen überwacht, Störungen in einer ständig besetzten Betriebsstelle angezeigt werden und die Betriebswerte ständig erfasst und auf die Abweichung von Sollwerten kontrolliert werden.