ApoG · Gesetz über das Apothekenwesen
ApoG ст. 5
Erster Abschnitt Die Erlaubnis
Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.
ApoG · Gesetz über das Apothekenwesen
Erster Abschnitt Die Erlaubnis
Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.