Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Abkommen über Geld und sonstiges Vermöge · Abkommen über Geld und sonstiges Vermögen (Vereinigtes Königreich)

§ 8 Abkommen über Geld und sonstiges VermögeVerzicht auf Ansprüche seitens der Österreichischen Bundesregierung.

Artikel 8.

ДействуетОфициальный текст

Die Österreichische Bundesregierung verzichtet für sich und ihre Staatsbürger gegenüber der Regierung des Vereinigten Königreiches oder irgendeinem in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflicht handelnden Beamten der Regierung des Vereinigten Königreiches auf jeglichen Anspruch, der sich aus Handlungen oder Unterlassungen ergibt, die mit der Kontrolle, der Freigabe von der Kontrolle, der Überweisung, der Rückgabe, der Wiederherstellung, dem Verkauf oder der Liquidierung irgendeines Geldbetrages oder Vermögens, auf das sich das vorliegende Abkommen bezieht, im Zusammenhang stehen.