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EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz
Содержание
- § 0
- Abschnitt 1
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 2 Übertragung der Pensionsansprüche durch einen besonderen Erstattungsbetrag
- § 3 Sonderregelung für den Übertritt aus einem österreichischen pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 4 Sonderregelung für den Übertritt aus einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt, in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 5 Ergänzende Bestimmungen für die Leistung des besonderen Überweisungsbetrages nach § 3 oder § 4 Ergänzende Bestimmungen für die Leistung des besonderen Überweisungsbetrages nach Paragraph 3, oder Paragraph 4
- § 6 Berücksichtigung einer laufenden Pension oder eines laufenden Ruhe(Versorgungs)genusses im besonderen Erstattungsbetrag
- § 7 Zuständigkeit für den besonderen Erstattungsbetrag
- § 8 Fälligkeit des besonderen Erstattungsbetrages
- § 9 Im besonderen Erstattungsbetrag nicht berücksichtigte Beiträge
- § 10 Wirkung der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages
- § 11 Bestätigungen
- Abschnitt 3 Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 12 Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwertes
- § 13 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt
- § 14 Bestätigungen
- § 15 Fälligkeit des Betrages
- Abschnitt 4 Verschiedene Bestimmungen
- § 16 Durchführungsregelungen
- § 17 Übergangsbestimmungen
- § 18 Bedienstete anderer Einrichtungen der Europäischen Union
- § 19 Inkrafttreten
- § 19a
- § 20 Vollziehung