WeinV 1995 Art. 3Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung
Abschnitt 2 Anbauregeln
Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.