DE · WaffG
Waffengesetz
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
- Art. 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
- Art. 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
- Art. 5 Zuverlässigkeit
- Art. 6 Persönliche Eignung
- Art. 6a Nachbericht
- Art. 6b Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden
- Art. 7 Sachkunde
- Art. 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
- Art. 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- Unterabschnitt 2 Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
- Art. 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- Art. 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
- Art. 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- Unterabschnitt 3 Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
- Art. 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
- Art. 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
- Art. 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
- Art. 15a Sportordnungen
- Art. 15b Fachbeirat Schießsport
- Art. 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
- Art. 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
- Art. 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
- Art. 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
- Art. 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
- Unterabschnitt 4 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
- Art. 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
- Art. 21a Stellvertretungserlaubnis
- Art. 22 Fachkunde
- Art. 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
- Art. 25 Verordnungsermächtigungen
- Art. 25a Anordnungen zur Kennzeichnung
- Art. 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
- Art. 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
- Art. 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
- Art. 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
- Art. 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
- Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
- Art. 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Art. 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
- Art. 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
- Art. 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
- Art. 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
- Art. 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
- Art. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- Art. 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
- Art. 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis
- Art. 37b Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
- Art. 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme
- Art. 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- Art. 37e Ausnahmen von der Anzeigepflicht
- Art. 37f Inhalt der Anzeigen
- Art. 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte
- Art. 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung
- Art. 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland
- Art. 38 Ausweispflichten
- Art. 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
- Art. 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation
- Unterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
- Art. 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen
- Art. 39c Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 7 Verbote
- Art. 40 Verbotene Waffen
- Art. 41 Waffenverbote für den Einzelfall
- Art. 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
- Art. 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- Art. 42b Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
- Art. 42c Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen
- Abschnitt 3 Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
- Art. 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
- Art. 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
- Art. 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten
- Art. 45 Rücknahme und Widerruf
- Art. 46 Weitere Maßnahmen
- Art. 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
- Art. 48 Sachliche Zuständigkeit
- Art. 49 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 51 Strafvorschriften
- Art. 52 Strafvorschriften
- Art. 53 Bußgeldvorschriften
- Art. 54 Einziehung
- Abschnitt 5 Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
- Art. 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
- Art. 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
- Art. 57 Kriegswaffen
- Abschnitt 6 Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
- Art. 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
- Art. 59 Verwaltungsvorschriften
- Art. 60a Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern