VSBG · Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
VSBG Art. 18Mediation
Abschnitt 3 Streitbeilegungsverfahren
Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.