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Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
Inhoud
- Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Verwertungsgesellschaft
- Art. 3 Abhängige Verwertungseinrichtung
- Art. 4 Unabhängige Verwertungseinrichtung
- Art. 5 Rechtsinhaber
- Art. 6 Berechtigter
- Art. 7 Mitglieder
- Art. 7a Außenstehender
- Art. 8 Nutzer
- Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
- Art. 9 Wahrnehmungszwang
- Art. 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
- Art. 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
- Art. 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
- Art. 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft
- Art. 14 Elektronische Kommunikation
- Art. 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
- Art. 16 Grundsatz der Mitwirkung
- Art. 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
- Art. 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
- Art. 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
- Art. 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
- Unterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht
- Art. 21 Geschäftsführung
- Art. 22 Aufsichtsgremium
- Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten
- Art. 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
- Art. 24 Getrennte Konten
- Art. 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten
- Art. 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
- Art. 27 Verteilungsplan
- Art. 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
- Art. 27b Mindestbeteiligung des Urhebers
- Art. 28 Verteilungsfrist
- Art. 29 Feststellung der Berechtigten
- Art. 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
- Art. 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
- Art. 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
- Unterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren
- Art. 33 Beschwerdeverfahren
- Unterabschnitt 1 Verträge und Tarife
- Art. 34 Abschlusszwang
- Art. 35 Gesamtverträge
- Art. 36 Verhandlungen
- Art. 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
- Art. 38 Tarifaufstellung
- Art. 39 Tarifgestaltung
- Art. 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
- Unterabschnitt 2 Mitteilungspflichten
- Art. 41 Auskunftspflicht der Nutzer
- Art. 42 Meldepflicht der Nutzer
- Art. 43 Elektronische Kommunikation
- Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
- Art. 44 Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot
- Art. 45 Abzüge
- Art. 46 Verteilung
- Art. 47 Informationspflichten
- Abschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
- Art. 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
- Art. 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
- Art. 50 Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
- Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
- Art. 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
- Art. 51a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
- Art. 51b Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft
- Art. 52 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
- Art. 52a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
- Art. 52b Nicht verfügbare Werke
- Art. 52c Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
- Art. 52d Verordnungsermächtigung
- Art. 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte
- Unterabschnitt 1 Informationspflichten
- Art. 53 Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung
- Art. 54 Informationen für Berechtigte
- Art. 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen
- Art. 56 Informationen für die Allgemeinheit
- Unterabschnitt 2 Rechnungslegung und Transparenzbericht
- Art. 57 Jahresabschluss und Lagebericht
- Art. 58 Jährlicher Transparenzbericht
- Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- Art. 59 Anwendungsbereich
- Art. 60 Nicht anwendbare Vorschriften
- Art. 61 Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
- Art. 62 Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten
- Art. 63 Berichtigung der Informationen
- Art. 64 Elektronische Übermittlung von Informationen
- Art. 65 Überwachung von Nutzungen
- Art. 66 Elektronische Nutzungsmeldung
- Art. 67 Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten
- Art. 68 Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen
- Art. 69 Repräsentationszwang
- Art. 70 Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft
- Art. 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
- Art. 72 Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- Art. 73 Wahrnehmung bei Repräsentation
- Art. 74 Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme
- Teil 4 Aufsicht
- Art. 75 Aufsichtsbehörde
- Art. 76 Inhalt der Aufsicht
- Art. 77 Erlaubnis
- Art. 78 Antrag auf Erlaubnis
- Art. 79 Versagung der Erlaubnis
- Art. 80 Widerruf der Erlaubnis
- Art. 81 Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis
- Art. 82 Anzeige
- Art. 83 Bekanntmachung
- Art. 84 Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige
- Art. 85 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- Art. 86 Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 87 Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 88 Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft
- Art. 89 Anzuwendendes Verfahrensrecht
- Art. 90 Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen
- Art. 91 Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Art. 92 Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge
- Art. 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
- Art. 94 Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- Art. 95 Allgemeine Verfahrensregeln
- Art. 96 Berechnung von Fristen
- Art. 97 Verfahrenseinleitender Antrag
- Art. 98 Zurücknahme des Antrags
- Art. 99 Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
- Art. 100 Verfahren bei mündlicher Verhandlung
- Art. 101 Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung
- Art. 102 Gütliche Streitbeilegung; Vergleich
- Art. 103 Aussetzung des Verfahrens
- Art. 104 Aufklärung des Sachverhalts
- Art. 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
- Unterabschnitt 2 Besondere Verfahrensvorschriften
- Art. 106 Einstweilige Regelungen
- Art. 107 Sicherheitsleistung
- Art. 108 Schadensersatz
- Art. 109 Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
- Art. 110 Streitfälle über Gesamtverträge
- Art. 111 Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
- Art. 112 Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
- Art. 113 Durchführung der empirischen Untersuchung
- Art. 114 Ergebnis der empirischen Untersuchung
- Art. 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen
- Art. 116 Beteiligung von Verbraucherverbänden
- Unterabschnitt 3 Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
- Art. 117 Kosten des Verfahrens
- Art. 118 Fälligkeit und Vorschuss
- Art. 119 Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes
- Art. 120 Entscheidung über Einwendungen
- Art. 121 Entscheidung über die Kostenpflicht
- Art. 122 Festsetzung der Kosten
- Art. 123 Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen
- Unterabschnitt 4 Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
- Art. 124 Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle
- Art. 125 Aufsicht
- Art. 126 Beschlussfassung der Schiedsstelle
- Art. 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle
- Abschnitt 2 Gerichtliche Geltendmachung
- Art. 128 Gerichtliche Geltendmachung
- Art. 129 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts
- Art. 130 Entscheidung über Gesamtverträge
- Art. 131 Ausschließlicher Gerichtsstand
- Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 132 Übergangsvorschrift für Erlaubnisse
- Art. 133 Anzeigefrist
- Art. 134 Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes
- Art. 135 Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
- Art. 136 Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums
- Art. 137 Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht
- Art. 138 Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde
- Art. 139 Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
- Art. 140 Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021
- Art. 141 Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung