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DE · VermVerkProspV

Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte

Van kracht18 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Art. 1 Anwendungsbereich
  2. Art. 2 Allgemeine Grundsätze
  3. Art. 3 Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernehmen
  4. Art. 4 Angaben über die Vermögensanlagen
  5. Art. 5 Angaben über den Emittenten
  6. Art. 6 Angaben über das Kapital des Emittenten
  7. Art. 7 Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten und über die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts
  8. Art. 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten
  9. Art. 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen
  10. Art. 10 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
  11. Art. 11 Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten
  12. Art. 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen
  13. Art. 13 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten
  14. Art. 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung
  15. Art. 14 Gewährleistete Vermögensanlagen
  16. Art. 15 Verringerte Prospektanforderungen
  17. Art. 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts
  18. Art. 16 Inkrafttreten